Bauplätze · Fürstenstein · Dreiburgenland
Wohnen am Klostergarten
Acht Bauplätze in sonniger Hanglage mit Blick auf den Bayerischen Wald: für Ihr Einfamilienhaus, Ihr Haus mit Einliegerwohnung oder Ihr Mehrfamilienhaus.
Willkommen
Ankommen, wo andere Urlaub machen.
Am nördlichen Ortsrand von Fürstenstein, nur wenige Gehminuten vom Ortskern und vom Schloss entfernt, entsteht das neue Wohnquartier „Klostergarten“. Auf dem ehemaligen Garten der Congregatio Jesu, einer sonnigen Streuobstwiese mit weitem Blick über das Dreiburgenland, werden acht großzügige Bauplätze geplant.
Hier verbinden sich die Ruhe des Bayerischen Waldes und die Vorzüge einer gewachsenen Gemeinde: Kinderbetreuung, Schule, Vereine und Nahversorgung in der Nähe, Passau in rund 25 Kilometern Entfernung.
- 8Bauplätze
- 652 bis 1.550 m²Grundstücksgrößen
- 350 mzum Schloss Fürstenstein
- rd. 1/3Grünflächen im Quartier
Die Bauplätze
Acht Bauplätze. Für jede Lebensphase.
| Parzelle | Bebauung | Fläche |
|---|---|---|
| 1 | Einzelhaus, bis 2 Wohnungen | 1.005 m² |
| 2 | Einzelhaus, bis 2 Wohnungen | 837 m² |
| 3 | Einzelhaus, bis 2 Wohnungen | 925 m² |
| 4 | Einzelhaus, bis 2 Wohnungen | 1.060 m² |
| 5 | Einzelhaus, bis 2 Wohnungen | 652 m² |
| 6 | Einzelhaus, bis 2 Wohnungen | 1.132 m² |
| 7 | Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen | 905 m² |
| 8 | Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen | 1.550 m² |
Flächen laut Planungsstand, einschließlich der zugeordneten privaten Grünflächen. Die endgültigen Flächen ergeben sich aus der amtlichen Vermessung.
Was Sie bauen können
Viel Freiheit für Ihr Haus. Klare Regeln für alle.
Haustypen
Parzellen 1 bis 6: Einzelhaus mit bis zu zwei Wohnungen, bis zu II Vollgeschosse. Parzellen 7 und 8: Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen, bis zu III Vollgeschosse.
Gestaltung
Satteldach, Pultdach oder Flachdach. Moderne Architektur ebenso möglich wie klassische Bauweise. Die Häuser staffeln sich harmonisch mit dem Gelände.
Zukunftssicher
Photovoltaik ausdrücklich erwünscht. Wärmepumpe, Photovoltaik und Speicher passen ideal zu den freien, sonnigen Lagen am Hang.
Grün und ruhig
Rund ein Drittel der Fläche bleibt Grünraum. Obstbaumreihen und eine artenreiche Wiese fassen das Quartier ein.
Gut angebunden
Zufahrt direkt über die Schwarzensteiner Straße, neuer Gehweg zum Ortskern und zum Schloss.
Voll erschlossen
Anschlüsse an Strom, Trinkwasser, Schmutzwasserkanal und Telekommunikation. Regenwasser versickert über Rigolen auf dem eigenen Grundstück.
Ihr Weg zum Grundstück
In wenigen Schritten zu Ihrem Bauplatz.
- Kontakt aufnehmen. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder einen Brief. Wir senden Ihnen Pläne und Details zu Ihrer Wunschparzelle.
- Besichtigung vor Ort. Wir zeigen Ihnen das Grundstück und beantworten Ihre Fragen.
- Vormerkung. Sichern Sie sich unverbindlich Ihren Platz auf der Vormerkliste.
- Planung Ihres Hauses. Auf Wunsch vermitteln wir Kontakte zu Architekten, Baufirmen und Finanzierungspartnern aus der Region.
- Notarieller Kaufvertrag. Sobald Bebauungsplan und Erschließung die Voraussetzungen schaffen.
Aktueller Stand
- Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats, einstimmig
- Bebauungsplanentwurf mit Grünordnung
- Fachgutachten und Vermessung
- Spartenplanung
Der Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren bei der Gemeinde Fürstenstein. Vormerkungen nehmen wir bereits jetzt entgegen. Die Kaufpreise der einzelnen Parzellen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
3D-Rundflug
Das Quartier von allen Seiten.
Maßstäbliches 3D-Modell: Gelände, Luftbild, Bestandsgebäude und Bäume aus amtlichen Geodaten, die neuen Häuser nach Lage und Höhen des Bebauungsplanentwurfs.
Wir freuen uns auf Sie.
Bitte per E-Mail oder Brief. Alle Details finden Sie im Prospekt.
Neuöttinger Str. 6
84503 Altötting
mail@kuchlbauer.net
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt kein verbindliches Angebot dar. Alle Angaben beruhen auf dem Planungsstand des Bebauungsplanentwurfs; Änderungen im weiteren Verfahren bleiben vorbehalten. Visualisierungen zeigen einen möglichen, unverbindlichen Endzustand. Geodaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, www.geodaten.bayern.de (CC BY 4.0). Maßgeblich sind allein der rechtskräftige Bebauungsplan und der notarielle Kaufvertrag. Stand: Oktober 2026.